zum Inhalt | zum Schnelleinstieg | zum Hauptmenü | zum Untermenü
Alle Informationen und die zuständigen Ansprechpartner/-innen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW für die Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen
finden Sie auf den Seiten des
Einheitlichen Ansprechpartners für den Kreis Wesel unter dem Punkt "Services".
Gesetzlich vorgeschriebener Antrag:
nein, aber ohne Antrag ist ein ordentliches Verwaltungsverfahren nicht möglich. Die DVO LHundG NRW spricht aber Konzepten zur Verhaltensprüfung. Diese müssen aus der Natur der Sache heraus schriftlich verfasst sein.
vorgeschriebene Dokumente/anderes:
Einreichung eines Konzept zur Sachkundeprüfung sowie, wenn die Anerkennung der als Sachk
zum Inhalt | zum Schnelleinstieg | zum Hauptmenü | zum Untermenü