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Sachkundebescheinigungen nach dem Landeshundegesetz

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Umfang der Dienstleistung
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Alle Informationen und die zuständigen Ansprechpartner/-innen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW für die Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen

  • zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW und für große Hunde nach § 11 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW sowie
  • zur Durchführung von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen.

finden Sie auf den Seiten des Pfeil - Verlinkung folgt Einheitlichen Ansprechpartners für den Kreis Wesel unter dem Punkt "Services".

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Benötigte Unterlagen
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Gesetzlich vorgeschriebener Antrag:

nein, aber ohne Antrag ist ein ordentliches Verwaltungsverfahren nicht möglich. Die DVO LHundG NRW spricht aber Konzepten zur Verhaltensprüfung. Diese müssen aus der Natur der Sache heraus schriftlich verfasst sein.

 

vorgeschriebene Dokumente/anderes:

Einreichung eines Konzept zur Sachkundeprüfung sowie, wenn die Anerkennung der als Sachk

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Rechtliche Grundlagen
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§§ 10 Abs. 2 u. Abs. 3 und § 11 Abs. 3 LHundG NRW, § 2 DVO LHundG NRW und $ 4 DVO LHundG NRW

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Gebühren
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Tarifstelle 18a.2.4Prüfungsgebühr: 85 Euro Tarifstelle 18a.2.3 Prüfung der Konzepte: 220 bis 460 Euro




Blaue Figur mit vier Sternen und Schriftzug Einheitlicher Ansprechpartner

Ansprechpartner
EA für den Kreis Wesel im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Details

 

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