zum Inhalt | zum Schnelleinstieg | zum Hauptmenü | zum Untermenü
Das Unternehmen "Google" erfasst im Rahmen von Kamerafahrten durch Städte in der ganzen Welt Detailaufnahmen von Straßen und den sich darin befindlichen Objekten. Diese Daten werden im Rahmen von "Google Maps" unter der Funktion StreetView als letzte Zoomstufe eingeblendet und ermöglichen Nutzern/-innen des Dienstes "Google Maps" eine virtuelle Fahrt durch eine Straße.
Im Zuge dieser Aufnahmen ist es möglich, dass auch personenbezogene Inhalte mit erfasst werden. Solche Inhalte können z.B. Gesichter oder Fahrzeugkennzeichen sein.
Da es sich hier in der Regel um personenbezogene Einzelangaben (Daten) gem. § 3 Abs. 1 BDSG handelt, die eindeutig zugeordnet werden können, ist die Erhebung und Verarbeitung solcher Daten nach § 28 BDSG zu bewerten. Bei erkennbaren Gesichtern sind zudem das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23, 33 KUrhG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) zu beachten.
Eine Verarbeitung im Rahmen von „Google Street View" wäre nach herrschender Meinung nur bei Zustimmung oder überwiegendem Interesse an der Veröffentlichung zulässig. Alternativ dürfen solche Aufnahmen nur veröffentlicht werden, wenn die personenbezogenen Details vorab unkenntlich gemacht werden.
Das Unternehmen Google hat sich nunmehr zur Einhaltung bestimmter datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpfichtet. Es handelt sich um 13 Zusagen von Google, die von der Internetseite der Stadt Hamburg unter
www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-streetview-zusage.html
heruntergeladen werden können. Im Kern sagt das Unternehmen zu, alle Gesichter und Autokennzeichen auf Street-View-Bildern unkenntlich zu machen, bevor die Bilder veröffentlicht werden. Übersieht die Software etwas, kann Widerspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt werden. Binnen zwei Monaten müssten dann die beanstandeten Bildteile unkenntlich gemacht werden. Widerspruchsmöglichkeiten werden auch Bewohnern und Eigentümern zur Entfernung bzw. Unkenntlichmachung eines Gebäudes bzw. Grundstücks eingeräumt.
Betroffene Personen können einen Widerspruch auf folgende Weise einlegen:
Widerspruch per Mail:
http://www.google.de/streetview bzw. direkt unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html
Schriftliche Widersprüche sind zu richten an
Google Germany GmbH, betr.: Street View,
ABC-Straße 19,
20354 Hamburg
zum Inhalt | zum Schnelleinstieg | zum Hauptmenü | zum Untermenü