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Die
Gemeindeordnung NRW regelt unter anderem die direkten und indirekten Mitwirkungsmöglickeiten für Bürger/-innen sowie Einwohner/-innen in Rats- und Ausschußsitzungen sowie im Allgemeinen.
Die weiteren Details sind im Ortsrecht der Stadt Xanten -
Allgemeine Verwaltung - Abschnitt 0, Abschnitt 0, Nummer 0.5 - Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden sowie Nummer 0.6., Geschäftsordnung des Rates - geregelt.
Das direkte Gespräch mit dem Bürgermeister können Sie im Rahmen der
Bürgersprechstunde suchen.
Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß dem § 26 der Gemeindeordnung finden Sie auf den Seiten des
Innenministeriums NRW.
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