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Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG)
Veröffentlichungspflicht nach § 17 KorruptionsbG
Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (GV NRW 2005 S. 8/SGV NRW 20020) in Kraft getreten. Aus § 17 in Verbindung mit § 1 KorruptionsbG ergibt sich für den Bürgermeister sowie für die Mitglieder in den Gremien der Stadt Xanten einschl. der Verbände (Verbandsvorsteher und Mitglieder der Verbandsversammlungen) Zweckverband "Grunderwerb Colonia Ulpia Traiana", Schulverband "Realschule Xanten" und Schulverband "Förderschule Xanten-Alpen-Sonsbeck" die Verpflichtung, schriftlich Auskunft über folgende Tätigkeiten und Funktionen zu geben:
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die Stadt Xanten und die Verbände erfüllen ihre gesetzliche Verpflichtung in der Form, dass die Fragebögen in der Verwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Die von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Xanten sowie der Verbände beantworteten Fragebögen liegen im Rathaus der Stadt Xanten während der Öffnungszeiten der Verwaltung für jede Interessierte bzw. jeden Interessierten zur Einsichtnahme aus. Ansprechpartner ist der Fachbereich Service.
Der Bürgermeister und Verbandsvorsteher
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