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Schankerlaubnis / Gestattung

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Umfang der Dienstleistung
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Benötige ich eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung (Schankerlaubnis)?

Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine  Pfeil - Verlinkung folgtGaststättenerlaubnis.

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, dann benötigen Sie eine Gestattung..

Schankerlaubnis (Gestattung)

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung durch den zuständigen Fachbereich der Stadt Xanten. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder auf dem Postweg, per Mail oder per Fax übersandt werden.

Ihr Antrag wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Dabei wird im Verfahren auch der Fachbereich Lebensmittelüberwachung des Pfeil - Verlinkung folgt Kreises Wesel  beteiligt, damit gewährleistet ist, dass die Verkaufsstände lebensmittelrechtlich einwandfrei sind.

Da das Erlaubnisverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

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Benötigte Unterlagen
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  • Antrag vorübergehender Gaststättenbetrieb - siehe rechts "Formulare"
  • alternativ: formloser Antrag, E-Mail

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Gebühren
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Für die Gestattung wird eine Gebühr erhoben. Unabhängig von der Größe des Getränkestandes wird für gemeinnützige Vereine eine pauschale Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Für nicht gemeinnützige Organisationen, Firmen und Privatpersonen wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben.







Ansprechpartner
Herrn N. N.
02801 / 772-261
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