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Nach § 33 c GewO benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie
Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen.
Die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten erhalten Sie, wenn
vorliegen.
Sobald diese Unterlagen eingereicht wurden, wird die Aufstellerlaubnis in der Regel innerhalb von einer Woche erteilt.
Bitte bedenken Sie dabei, dass ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister regelmäßig erst zwei Wochen nach Beantragung vorliegen.
Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Wenn Sie Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen wollen, benötigen Sie zusätzlich für jeden Aufstellort (zum Beispiel jede Gaststätte) vorher eine
Geeignetheitsbestätigung.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das
Gewerbe gem. § 14 GewO anzumelden
Gewerbeordnung
100 Euro bis 1.800 Euro - je nach Betriebsmerkmal gestaffelt
(Beispiel: Aufsteller nur in der eigenen Gaststätte, Aufsteller in mehrerenen Betrieb und Spielhallen und ähnliches)
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