Abmeldung aus Xanten
Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldung des Hauptwohnsitzes nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genügt die Anmeldung beim neuen Hauptwohnsitz. Die Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes informiert die Meldebehörde des vorherigen Hauptwohnsitzes über die erfolgte Anmeldung und veranlasst die dortige Abmeldung. Für die Abmeldung des Hauptwohnsitzes ins Ausland und die Abmeldung des Nebenwohnsitzes gilt Folgendes:
Sie müssen sich nach § 13 Abs. 2 Meldegesetz NRW persönlich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Dies gilt nicht für einen Umzug innerhalb von Xanten (siehe hierzu Ummeldung). Bitte halten Sie sich an die Abmeldefrist, da Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Anmeldung in Xanten
Bei einer Anmeldung in Xanten (Zuzug) müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Sie müssen persönlich erscheinen und
- Personalausweis, ggf. Reisepass mitbringen
- bei der Anmeldung mehrerer Personen werden alle Ausweise (bei Kindern Geburtsurkunden) benötigt
- sofern kein Pass vorhanden ist, ist bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt alternativ das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) vorzulegen.
- sofern Sie verheiratet bzw. verwitwet sind, müssen Sie den Tag der Eheschließung bzw. den Sterbetag des verstorbenen Ehegatten angeben.
- beim Einzug in eine Mietwohnung ist der Vermieter zu benennen, evtl. ist die Vorlage des Mietvertrages notwendig.
- bei Bedarf können Sie die Erklärung "Widerspruch / Einwilligung nach dem Meldegesetz NW" abgeben. Das Formular können Sie hier downloaden und ausgefüllt mitbringen.
- sollte Ihr Ehegatte / Ihr(e) Kinder nicht mit zuziehen, oder falls weitere Wohnungen existieren, so sind diese auf dem "Beiblatt zur Anmeldung" anzugeben. Auch dieses Formular können Sie hier laden und ausgefüllt mitbringen.
- nur bei Zuzug aus dem Ausland: Abmeldung des vorherigen Wohnortes.
Ummeldung in Xanten
Bei einer Ummeldung innerhalb von Xanten müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Sie müssen persönlich erscheinen und
- Personalausweis, ggf. Reisepass mitbringen,
- Anschrift der künftigen Wohnung in Xanten benennen,
- beim Einzug in eine Mietwohnung ist der Vermieter zu benennen, evtl. ist der Mietvertrag vorzulegen.
Anmeldung:
- Personalausweis, ggf.Reisepass
- bei der Anmeldung mehrerer Personen werden alle Ausweise (bei Kindern Geburtsurkunden) benötigt
- sofern kein Pass vorhanden ist, ist bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt alternativ das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) vorzulegen.
- sofern Sie verheiratet bzw. verwitwet sind, müssen Sie den Tag der Eheschließung bzw. den Sterbetag des verstorbenen Ehegatten angeben.
- beim Einzug in eine Mietwohnung ist der Vermieter zu benennen, evtl. ist die Vorlage des Mietvertrages notwendig.
- bei Bedarf können Sie die Erklärung "Widerspruch / Einwilligung nach dem Meldegesetz NW" abgeben. Das Formular können Sie hier downloaden und ausgefüllt mitbringen.
- sollte Ihr Ehegatte / Ihr(e) Kinder nicht mit zuziehen, oder falls weitere Wohnungen existieren, so sind diese auf dem "Beiblatt zur Anmeldung" anzugeben. Auch dieses Formular können Sie hier laden und ausgefüllt mitbringen.
- nur bei Zuzug aus dem Ausland: Abmeldung des vorherigen Wohnortes.
Ummeldung in Xanten
Bei einer Ummeldung innerhalb von Xanten müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Personalausweis, ggf.Reisepass mitbringen,
- Anschrift der künftigen Wohnung in Xanten benennen,
- beim Einzug in eine Mietwohnung ist der Vermieter zu benennen, evtl. ist der Mietvertrag vorzulegen.
Es fallen keine Gebühren an.