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Beglaubigung von Abschriften
Um eine Beglaubigung durchführen zu können, bringen Sie bitte das Original und die Fotokopie mit.
Schriftstücke in ausländischer Sprache können im Bürgerservicebüro nicht beglaubigt werden.
Beglaubigung von Unterschriften
Um eine Beglaubigung von Unterschriften durchführen zu können, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit.
Eine Vielzahl von Beglaubigungen darf jedoch nur von Notaren vorgenommen werden.
Wichtig: Die zu beglaubigende Unterschrift ist immer erst in Gegenwart der beglaubigenden Person zu leisten!
Bei der Beglaubigung von Abschriften sind Original und Fotokopie mitzubringen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist der Personalausweis oder der Reiesepass mitzubringen.
Beglaubigung von Abschriften
Für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind für Beglaubigungen 0,55 Euro zu entrichten.
Ansonsten sind 3,30 Euro je Beglaubigung zu zahlen.
Beglaubigung von Unterschriften
Je Beglaubigung sind 2,20 Euro zu entrichten.
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