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Beglaubigungen von Abschriften + Kopien

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Umfang der Dienstleistung
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Beglaubigung von Abschriften

Um eine Beglaubigung durchführen zu können, bringen Sie bitte das Original und die Fotokopie mit.

Schriftstücke in ausländischer Sprache können im Bürgerservicebüro nicht beglaubigt werden.

 

Beglaubigung von Unterschriften

Um eine Beglaubigung von Unterschriften durchführen zu können, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit.

Eine Vielzahl von Beglaubigungen darf jedoch nur von Notaren vorgenommen werden.

Wichtig: Die zu beglaubigende Unterschrift ist immer erst in Gegenwart der beglaubigenden Person zu leisten!

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Benötigte Unterlagen
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Bei der Beglaubigung von Abschriften sind Original und Fotokopie mitzubringen.

Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist der Personalausweis oder der Reiesepass mitzubringen.

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Gebühren
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Beglaubigung von Abschriften

Für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind für Beglaubigungen 0,55 Euro zu entrichten.
Ansonsten sind 3,30 Euro je Beglaubigung zu zahlen.

 

Beglaubigung von Unterschriften

Je Beglaubigung sind 2,20 Euro zu entrichten.






Muster einer amtlichen Beglaubigung

Ansprechpartner
Frau Monika Goletz
02801 / 772-273
Kontaktdaten hier klicken

Frau Hiltrud Kaja
02801 / 772-238
Kontaktdaten hier klicken

Frau Brigitte Höffken
02801 / 772-239
Kontaktdaten hier klicken

Frau Marita Egink
02801 / 772-316
Kontaktdaten hier klicken

Frau Sabine Krebber
02801 / 772-234
Kontaktdaten hier klicken

 

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