zum Inhalt | zum Schnelleinstieg | zum Hauptmenü | zum Untermenü
Was bedeutet Wohngeld?
Wohngeld gibt es als Mietzuschuß für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuß für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses oder Eigentumswohnung. Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Wohngeld. Es ist jedoch notwendig, daß Sie einen Antrag stellen. Wichtig ist zudem, daß das Wohngeld frühestens ab dem Ersten des Monats bewilligt werden kann, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wohngeldrechner im Internet, Formulare und weitere Informationen
Ab sofort steht ein landesweiter
Wohngeldproberechner für die Bürger auf der Homepage des Bau- und Verkehrsministeriums zur Verfügung, mit dem anonymisiert der individuelle grundsätzliche Wohngeldanspruch errechnet werden kann, ohne dass konkrete Anträge gestellt werden müssen.
Die notwendigen
Formulare für einen Antrag finden Sie ebenfalls auf dieser Seite unter dieser Adresse. Die Formulare sind am Bildschirm ausfüllbar und können fertig ausgedruckt mit zur Wohngeldstelle gebracht werden. So wird Ihre Zeit für die Antragstellung in der Behörde verkürzt.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim
Ministerium für Bauen und Verkehr NW
zum Inhalt | zum Schnelleinstieg | zum Hauptmenü | zum Untermenü