Xanten erleben

Sie sind hier: Startseite
Wohngeld

Was bedeutet Wohngeld?

Wohngeld gibt es als Mietzuschuß für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuß für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses oder Eigentumswohnung. Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Wohngeld. Es ist jedoch notwendig, daß Sie einen Antrag stellen. Wichtig ist zudem, daß das Wohngeld frühestens ab dem Ersten des Monats bewilligt werden kann, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wohngeldrechner im Internet, Formulare und weitere Informationen

Ab sofort steht ein landesweiter Pfeil - Verlinkung folgt Wohngeldproberechner für die Bürger auf der Homepage des Bau- und Verkehrsministeriums zur Verfügung, mit dem anonymisiert der individuelle grundsätzliche Wohngeldanspruch errechnet werden kann, ohne dass konkrete Anträge gestellt werden müssen.

Die notwendigen Pfeil - Verlinkung folgt Formulare für einen Antrag finden Sie ebenfalls auf dieser Seite unter dieser Adresse. Die Formulare sind am Bildschirm ausfüllbar und können fertig ausgedruckt mit zur Wohngeldstelle gebracht werden. So wird Ihre Zeit für die Antragstellung in der Behörde verkürzt.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Pfeil - Verlinkung folgt Ministerium für Bauen und Verkehr NW


Broschüren zum Thema Wohngeld

Ansprechpartner
Frau Petra Post
02801 / 772-202
Kontaktdaten hier klicken

Frau Kirsten Olbricht
02801 / 772-294
Kontaktdaten hier klicken

Frau Melanie Brons
02801 / 772-335
Kontaktdaten hier klicken

Soziales
Details

 

Alternative Anzeige: Druckvorschau    RSS Feeds für Xanten RSS Feed Rathaus Xanten RSS Feed RP Online Xanten RSS Feed NRZ Xanten