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Die Stadt Xanten nimmt die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde wahr. Dazu gehören folgende Aufgaben:
Baudenkmäler sind Denkmäler wie Gebäude, Grabmale oder Mauern.
Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder dort befanden.
Zu einem Denkmal wird ein Objekt, wenn an seiner Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Alle Denkmäler des Stadtgebietes sind in der Denkmalliste eingetragen, die bei der Unteren Denkmalbehörde geführt wird und dort eingesehen werden kann.
Bei Eingriffen, Veränderungen oder Erweiterungen in bestehende Denkmäler, wie z. B. Umbauten an in der Denkmalliste eingetragenen Baudenkmälern oder Eingriffe in geschützte Bodendenkmälern, muss eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Liegt der Bauordnungsbehörde ein Bauantrag vor, wird die Untere Denkmalbehörde automatisch benachrichtigt.
Sinnvoll ist es jedoch, sich vor Fertigstellen des Bauantrags mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen, da so die Belange des Denkmalschutzes, denen Rechnung getragen werden muss, rechtzeitig in die Planungen aufgenommen werden können.
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