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www.rathaus-xanten.de/gruenflaechen
Für den Erhalt und die Pflege der öffentlichen Grünanlagen sowie der städtischen Bäume im Stadtgebiet und den Ortschaften ist der
Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten (DBX) zuständig.
Das Thema Baumschutz wird vom
Fachbereich Bauen und Planen im Rathaus wahrgenommen.
Alle Informationen und rechtliche Hintergründe zum Thema Baumschutz - etwa welche Bäume geschützt sind und wie Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen - erhalten Sie über die Baumschutzsatzung der Stadt Xanten, die Sie im
Ortsrecht der Stadt Xanten im Abschnitt 6, Satzung Nummer 6.40 finden.
Die Regelungen des Baumschutzes gelten auch in Verbindung mit der Beantragung und Erteilung von
Baugenehmigungen!
Ergibt sich auf Grund eines Bauvorhabens die zwingende Notwendigkeit, geschützte Bäume fällen zu müssen, so ist dies mit dem Bauantrag zu beantragen. Hierzu wird dann im Baugenehmigungsverfahren hausintern der für den Baumschutz zuständige Fachbereich beteiligt. Dieser prüft dann den „Fällantrag“. Sofern diese Antragsprüfung zu einem positiven Ergebnis führt, wird der Bauaufsicht die entsprechende Baumfällgenehmigung zugeleitet. Die Genehmigung kann dann zusammen mit der jeweiligen Baugenehmigung verschickt werden.
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