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Grünanlagen und Baumschutz/-entfernung

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Städtische Bäume und öffentliche Grünanlagen

Für den Erhalt und die Pflege der öffentlichen Grünanlagen sowie der städtischen Bäume im Stadtgebiet und den Ortschaften ist der blauer Pfeil - Wechsel in der Navigation Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten (DBX) zuständig.

Bäume auf privaten Grundstücken (Baumschutz)

Das Thema Baumschutz wird vom blauer Pfeil - Wechsel in der Navigation Fachbereich Bauen und Planen im Rathaus wahrgenommen.

Alle Informationen und rechtliche Hintergründe zum Thema Baumschutz - etwa welche Bäume geschützt sind und wie Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen - erhalten Sie über die Baumschutzsatzung der Stadt Xanten, die Sie im blauer Pfeil - Wechsel in der Navigation Ortsrecht der Stadt Xanten im Abschnitt 6, Satzung Nummer 6.40 finden.

Baumschutz im Zusammenhang mit Baugenehmigungen

Die Regelungen des Baumschutzes gelten auch in Verbindung mit der Beantragung und Erteilung von blauer Pfeil - Wechsel in der Navigation Baugenehmigungen!

Ergibt sich auf Grund eines Bauvorhabens die zwingende Notwendigkeit, geschützte Bäume fällen zu müssen, so ist dies mit dem Bauantrag zu beantragen. Hierzu wird dann im Baugenehmigungsverfahren hausintern der für den Baumschutz zuständige Fachbereich beteiligt. Dieser prüft dann den „Fällantrag“. Sofern diese Antragsprüfung zu einem positiven Ergebnis führt, wird der Bauaufsicht die entsprechende Baumfällgenehmigung zugeleitet. Die Genehmigung kann dann zusammen mit der jeweiligen Baugenehmigung verschickt werden.


Hagelkreuz mit Bäumen im Sonnenuntergang

Ansprechpartner
Frau Ulrike Langenberg
02801 / 772-337
Kontaktdaten hier klicken

Herrn Georg Rösen
02801 / 772-280
Kontaktdaten hier klicken

Bauverwaltung
Details

 

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