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Abgaben, Beiträge und Gebühren Kanal, Abwasser und Friedhof

1.) Satzungen, Stundungen

Verweise auf die Satzungen des DBX sowie aktuelle Informationen zu Abgaben und Gebühren finden Sie im blauer Pfeil -  Wechsel in der Navigation Ortsrecht der Stadt Xanten in den Abschnitten 6 - 9 .

Informationen zum Thema Stundungen von Abgabenforderungen durch die Pfeil - Verlinkung folgt Stadtkasse Xanten finden Sie an Pfeil -  Verlinkung folgt dieser Stelle.

2.) Steuern, Beiträge und Gebühren von Stadt und Dienstleistungsbetrieb

Die aktuellen Steuern-, Gebühren- und Beitragssätze finden Sie blauer Pfeil -  Wechsel in der Navigation hier.

3.) Abwasser

Einmaliger Kanalanschlussbeitrag

Der Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten erhebt zum Ersatz ihres durchschnittlichen Investitionsaufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage einen Kanalanschlussbeitrag.

Dieser einmalige Kanalanschlussbeitrag ist fällig, sobald die Möglichkeit des Anschlusses an das Kanalsystem (Regen- oder und Schmutzwasser) besteht.

Der Kanalanschlußbeitrag für Regen- und Schmutzwasser beträgt 9,20€ je m² Grundstücksfläche.

Kann nur Schmutzwasser angeschlossen werden, beträgt der Kanalanschlußbeitrag 5,98€/m².

Für Gewerbe und Mehrgeschossigkeit werden Zuschläge erhoben.

Kanalbenutzungsgebühren

Für die Einleitung von Regen- sowie Schmutzwasser in das Kanalnetzt werden Gebühren erhoben.

Die Schmutzwassergebühr beträgt für das Jahr 2011 3,42€ pro m³ Frischwasser.

Für die ab 2009 neu eingeführte Regenwassergebühr müssen Grundstückseigentümer eine Grundgebühr und eine Benutzungsgebühr bezahlen.

Die Grundgebühr wird für das vorhandene Kanalnetz gezahlt und beträgt 16,50€ je angefangene 50m² abflußwirksamer Fläche.

Die Benutzungsgebühr beträgt 0,41€ je m² abflußwirksamer Fläche und deckt die Kosten des Betriebes der Regenwasserkanäle.

Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Für die Leerung der Grubeninhalte einer abflusslosen Grube werden für das Jahr 2011 Gebühren von 12,00 € pro m³ erhoben.

Die Gebühr für die Leerung der Inhalte aus Kleinkläranlagen(Klärschlamm) beträgt im Jahr 2011 = 21,00 pro m³.

Kleineinleiterabgaben

Als Kleineinleiterabgabe ist für das Jahr 2011 ein Betrag von 19,79€ pro Person zu zahlen.

3.) Beiträge für die Straßenerschließung und Straßenausbau

Der Dienstleistungsbetrieb erhebt Erschließungsbeiträge für die Erstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und dem Kommunalabgabengesetz.

Straßenreinigungsgebühren

Die Benutzungsgebühr beträgt für die Straßenreinigung 2,14 € je laufenden Meter Grundstücksfrontlänge (Grundstücksseite zur gereinigten Straße).

4.) Friedhofsgebühren

Die Gebühren können dem Ortsrecht der Stadt Xanten aus der
Pfeil - Verlinkung folgt Friedhofsgebührensatzung (blauer Pfeil  - Wechsel in der Navigation Ortsrecht, Abschnitt 7, Nummer 7.4.) des Dienstleistungsbetriebes Stadt Xanten (DBX) entnommen werden.

Nutzung der Leichenhalle 80,00€/Tag

Wahlgrab 1.200,00€/Grabstelle

Reihengrab 600,00€

Urnenwahlgrab 400,00€/Grabstelle

Urnenreihengrab 200,00€

Nutzung der Aussegnungshalle 295,00€

Verwaltungsgebühren für eine Beerdigung auf einem kommunalen Friedhof  60,00€

Verwaltungsgebühren für eine Beerdigung auf einem kirchlichen Friedhof  20,00€


Abgabensatzungen

Ansprechpartner
Frau Agnes Biniszewska
02801 / 772-235
Kontaktdaten hier klicken

Herrn Michael Lehmann
02801 / 772-267
Kontaktdaten hier klicken

Frau Petra Schmithuisen
02801 / 772-317
Kontaktdaten hier klicken

 

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