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1.) Satzungen, Stundungen
Verweise auf die Satzungen des DBX sowie aktuelle Informationen zu Abgaben und Gebühren finden Sie im
Ortsrecht der Stadt Xanten in den Abschnitten 6 - 9 .
Informationen zum Thema Stundungen von Abgabenforderungen durch die
Stadtkasse Xanten finden Sie an
dieser Stelle.
2.) Steuern, Beiträge und Gebühren von Stadt und Dienstleistungsbetrieb
Die aktuellen Steuern-, Gebühren- und Beitragssätze finden Sie
hier.
3.) Abwasser
Einmaliger Kanalanschlussbeitrag
Der Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten erhebt zum Ersatz ihres durchschnittlichen Investitionsaufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage einen Kanalanschlussbeitrag.
Dieser einmalige Kanalanschlussbeitrag ist fällig, sobald die Möglichkeit des Anschlusses an das Kanalsystem (Regen- oder und Schmutzwasser) besteht.
Der Kanalanschlußbeitrag für Regen- und Schmutzwasser beträgt 9,20€ je m² Grundstücksfläche.
Kann nur Schmutzwasser angeschlossen werden, beträgt der Kanalanschlußbeitrag 5,98€/m².
Für Gewerbe und Mehrgeschossigkeit werden Zuschläge erhoben.
Kanalbenutzungsgebühren
Für die Einleitung von Regen- sowie Schmutzwasser in das Kanalnetzt werden Gebühren erhoben.
Die Schmutzwassergebühr beträgt für das Jahr 2011 3,42€ pro m³ Frischwasser.
Für die ab 2009 neu eingeführte Regenwassergebühr müssen Grundstückseigentümer eine Grundgebühr und eine Benutzungsgebühr bezahlen.
Die Grundgebühr wird für das vorhandene Kanalnetz gezahlt und beträgt 16,50€ je angefangene 50m² abflußwirksamer Fläche.
Die Benutzungsgebühr beträgt 0,41€ je m² abflußwirksamer Fläche und deckt die Kosten des Betriebes der Regenwasserkanäle.
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Für die Leerung der Grubeninhalte einer abflusslosen Grube werden für das Jahr 2011 Gebühren von 12,00 € pro m³ erhoben.
Die Gebühr für die Leerung der Inhalte aus Kleinkläranlagen(Klärschlamm) beträgt im Jahr 2011 = 21,00 pro m³.
Kleineinleiterabgaben
Als Kleineinleiterabgabe ist für das Jahr 2011 ein Betrag von 19,79€ pro Person zu zahlen.
3.) Beiträge für die Straßenerschließung und Straßenausbau
Der Dienstleistungsbetrieb erhebt Erschließungsbeiträge für die Erstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und dem Kommunalabgabengesetz.
Straßenreinigungsgebühren
Die Benutzungsgebühr beträgt für die Straßenreinigung 2,14 € je laufenden Meter Grundstücksfrontlänge (Grundstücksseite zur gereinigten Straße).
4.) Friedhofsgebühren
Die Gebühren können dem Ortsrecht der Stadt Xanten aus der
Friedhofsgebührensatzung (
Ortsrecht, Abschnitt 7, Nummer 7.4.) des Dienstleistungsbetriebes Stadt Xanten (DBX) entnommen werden.
Nutzung der Leichenhalle 80,00€/Tag
Wahlgrab 1.200,00€/Grabstelle
Reihengrab 600,00€
Urnenwahlgrab 400,00€/Grabstelle
Urnenreihengrab 200,00€
Nutzung der Aussegnungshalle 295,00€
Verwaltungsgebühren für eine Beerdigung auf einem kommunalen Friedhof 60,00€
Verwaltungsgebühren für eine Beerdigung auf einem kirchlichen Friedhof 20,00€
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