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Förderprogramm: Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Mit dem Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung unterstützt das Bundesfamilienministerium Unternehmen, die für die Kleinkinder ihrer Beschäftigten neue Plätze in Kindertageseinrichtungen schaffen. Für das Programm stehen bis Ende 2011 insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. „Das ist ein starkes Signal für die zahlreichen Unternehmen, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen wollen", erklärte Bundesfamilienministerin von der Leyen. „Sie erhalten einen neuen Anreiz dafür, dass aus ihrer Bereitschaft gelebtes Engagement wird." Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das Bundesfamilienministerium verlängert die Antragsfrist für das Förderprogramm und öffnet es für die öffentliche Kofinanzierung durch Länder und Kommunen.

Das  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Antragsphase für das im Februar 2008 gestartete bundesweite Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung um ein weiteres Jahr bis Ende 2010 verlängert. Gleichzeitig wurden die Richtlinien erweitert, indem sich das Programm öffentlichen Kofinanzierungsmöglichkeiten durch Länder und Kommunen geöffnet hat. Somit können Unternehmen und Träger der Betreuungseinrichtung ab sofort auch weitere Finanzierungsquellen nutzen.

Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die Kinderbetreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen schaffen.

Das Programm ersetzt in den ersten beiden Jahren maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten, bis zu 6 000 Euro pro Platz und Jahr. Während der Förderung müssen die Betriebskosten für die Betreuungsplätze zu mindestens 25 Prozent durch die beteiligten Unternehmen kofinanziert werden. Darüber hinaus können Elternbeiträge, Eigenmittel des Trägers und /oder sonstige öffentliche (außer andere ESF-Mittel) oder private Mittel zur Finanzierung der Betriebskosten eingesetzt werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Servicestelle "Betriebliche Kinderbetreuung" unter der kostenfreien Telefonnummer: 08 00/00 00-945 und im
Internet:  www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung.

Informationen über neu geförderte Projekte finden Sie im  Info-Flyer und in der  Förderfibel des  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend..

Weitere Details finden sich in den Förderrichtlinien des  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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